Delegierte der SIK und Mitgliedschaft
Mitglied mit Stimmrecht an der Delegiertenversammlung bei der SIK sind der Bund, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Seit März 2019 können auch Städte und Gemeinden Mitglied mit Delegiertensitz werden. Aufgrund der Ende 2018 revidierten Statuten gelten bis Ende 2019 Übergangsbestimmungen. Der bisherige Beobachter-Status wird Ende 2019 aufgelöst, wobei die betroffenen Beobachter wie auch alle andern Vertreter der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 2020 als Gäste am Fachteil der Delegiertenversammlungen teilnehmen können.
Die meisten Dienstleistungen und Services der SIK stehen in der Regel allen öffentlichen Verwaltungen und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Verfügung. Diese Körperschaften können insbesondere von den zahlreichen Konditionserklärungen profitieren. Nähere Informationen zu den bezugsberechtigten Körperschaften sind in den jeweiligen Vereinbarungen festgehalten.
Die Mitglieder und Delegierten der SIK sind für den Bund und die Kantone sowie für die Städte und Gemeinden aufgeführt und zusammengefasst.
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