Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung – oberstes Organ der SIK

Mit der strategischen Neuausrichtung der SIK löste die Delegiertenversammlung 2018 die traditionelle «Arbeitskonferenz» ab. Bis zu 100 Delegierte vertreten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden. Die Delegierten sind in der Regel die in ihren Organisationen zuständigen Fachleute für Informatik, Digitalisierung oder E-Government.

Dem Bund steht maximal die Hälfte der Anzahl Delegiertensitze der Kantone zu. Die Anzahl Delegiertensitze für Städte und Gemeinden ist höchstens so gross wie jene der Kantone. Kantonshauptorte und die grössten Städte können bevorzugt Delegierte stellen.

Die Vorsitzenden von Arbeits-, Projekt- und Erfa-Gruppen sowie Vertreter von Verbänden und Organisationen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand und weiteren Gemeinwesen können als Gäste am Fachteil der Delegiertenversammlungen teilnehmen.

Die Delegiertenversammlung arbeitet zusammen mit dem Vorstand sektorübergreifende Themen für die Informatik und Digitalisierung aus. Sie beschliesst das Arbeitsprogramm, verabschiedet den Voranschlag sowie die Jahresrechnung und legt die Mitgliederbeiträge fest. Die Versammlung genehmigt zudem den Jahresbericht und wählt sechs von maximum zehn Mitglieder des Vorstandes.

Die Delegiertenversammlung kann für die Erbringung gemeinsamer Dienstleistungen neue Gesellschaften gründen oder die Beteiligung an Gesellschaften beschliessen.