AGB der SIK

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ICT-Dienstleistungen: Eine Dienstleistung der SIK

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK (AGB der SIK) eignen sich für alle ICT-Geschäfte der öffentlichen Verwaltung und von Privatunternehmen, von Betriebsdienstleistungen über Neuentwicklungen und Beratungsleistungen bis hin zu Services aus der Cloud (XaaS).

Sie erlauben den öffentlichen Beschaffungsstellen, ihren Aufträgen einheitliche, einfach verständliche und faire Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen. So können sie insbesondere bei öffentlichen Beschaffungen die Angebote auch in vertraglicher Hinsicht vergleichbar machen. Die AGB fassen wichtige rechtliche Themen wie das Recht der Leistungsstörungen kurz und laientauglich zusammen. Sie reduzieren damit auch den Wissensvorsprung, den vor allem grössere ICT-Unternehmen gegenüber dem ICT-Personal von Gemeinwesen haben, und das sich daraus ergebende Machtgefälle.

AGB der SIK, Ausgabe Januar 2020

Für Verträge, die ab 01.01.2020 abgeschlossen werden, gelten die AGB der SIK, Ausgabe Januar 2020.

Diese neue Fassung der AGB hat die Arbeitskonferenz der SIK im November 2019 erlassen. Sie ist das Ergebnis einer breiten Vernehmlassung unter den SIK-Mitgliedern und den Verbänden der ICT-Unternehmen. Gegenüber der Fassung von 2015 erfolgten punktuelle Änderungen, die es vor allem einfacher machen, die AGB der SIK auch auf Cloud-Leistungen anzuwenden. Ab Anfang 2020 wird die SIK ihren Mitgliedern Informationsveranstaltungen zu den neuen AGB anbieten.

Die SIK empfiehlt ihren Mitgliedern, die AGB der SIK allen ICT-Verträgen zugrunde zu legen. Das heisst in der Regel, dass ihre Akzeptanz eine Bedingung der Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren ist. Der Einsatz der AGB der SIK ist in vielen öffentlichen Verwaltungen gesetzlich oder durch Weisungen vorgeschrieben.

Die AGB der SIK ergänzen den im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag, und regeln u.a. folgende Inhalte von ICT-Verträgen:

Allgemeiner Teil

  • Beizug von Subunternehmern
  • Dokumentationspflichten
  • Instruktionspflichten
  • Mitwirkungspflichten
  • Vergütung
  • Leistungsänderungen
  • Rechtsgewährleistung
  • Informationssicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz
  • Personaleinsatz
  • Verzug
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Ersatzlieferungen, Wartung und Pflegebereitschaft
  • Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Ort der Datenbearbeitung
  • Übertragung vertraglicher Rechte und Pflichten
  • Erfüllungsort
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Besonderer Teil

  • Beizug von Subunternehmern
  • Immaterialgüterrechte
  • Prüfung und Abnahme werkvertraglicher Leistungen
  • Wartung von Hardware
  • Pflege von Software
  • Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit
  • Supportleistungen der Leistungserbringerin
  • Kündigung von Wartung, Pflege und Supportverträgen
  • Personalverleih, Aufträge an natürliche Personen

Vertragsvorlagen 2020

Zu den AGB der SIK gibt es auch Vertragsvorlagen. Damit können ICT-Verträge einfach gestaltet und auf die AGB der SIK Ausgabe Januar 2020 abgestimmt werden.

AGB der SIK, Ausgabe 2015 sowie Vertragsvorlagen 2015

Für Verträge, die bis am 31.12.2019 abgeschlossen wurden, gelten die AGB der SIK für ICT-Leistungen, Ausgabe 2015. Sie wurden von der Arbeitskonferenz im November 2014 erlassen.